Im Gespräch mit Markus Ducke, Chief Consultant, und Andreas Otten, Lead Quality Engineering Services bei USU Digital Consulting, zeigt sich: Digitale Barrierefreiheit eröffnet neue Chancen – für mehr Teilhabe, besseren Service und gesetzliche Sicherheit. Die beiden erklären, was hinter dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) steckt und wie Unternehmen die Anforderungen einfach und zukunftssicher umsetzen.
Worum geht es beim Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Markus: Das BFSG schafft die Grundlage dafür, dass alle Menschen – auch mit Behinderungen – gleichberechtigt am digitalen Leben teilnehmen können. In der öffentlichen Verwaltung ist das bereits seit 2021 Pflicht. Jetzt folgt die Privatwirtschaft. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, bestimmte digitale Produkte und Services barrierefrei anzubieten. Wir leisten so einen wichtigen Beitrag zu einer inklusiven Gesellschaft.

Welche Unternehmen betrifft das BFSG konkret? Gibt es Ausnahmen?
Markus: Das Gesetz gilt grundsätzlich für alle Unternehmen, die ihre Produkte oder Dienstleistungen im europäischen Wirtschaftsraum an Endkundschaft verkaufen – also für sehr viele. Besonders betroffen sind Anbieter von digitalen Services wie Online-Shops, Bank- oder Kommunikationsdiensten. Kleinstunternehmen sind in vielen Fällen ausgenommen – für sie gelten vereinfachte Regeln
Welche Fristen gelten für Unternehmen? Welche Konsequenzen drohen bei Nicht-Einhaltung?
Markus: Die Frist endet am 28. Juni 2025. Ab diesem Tag müssen alle neuen Angebote barrierefrei sein – wenn sie unter das Gesetz fallen. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro. Das sollte jedes Unternehmen im Blick haben.
Welchen Nutzen hat die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit für Unternehmen?
Andreas: Da geht’s nicht nur ums Gesetz – Unternehmen profitieren ganz konkret. In Deutschland leben über 16 Millionen Menschen mit körperlichen und kognitiven Einschränkungen. Wer seine digitalen Angebote nicht barrierefrei gestaltet, schließt diese Zielgruppe aktiv aus. Auch ältere Menschen oder Menschen mit wenig Technik-Erfahrung profitieren. Wer hier früh ansetzt, übernimmt Verantwortung, verbessert sein Image – und steigert langfristig den wirtschaftlichen Erfolg.
Welche Vorurteile oder Fehleinschätzungen gibt es zum Thema digitale Barrierefreiheit?
Andreas: Viele denken: „Barrierefreiheit ist teuer“, „das braucht nur der öffentliche Sektor“ oder „dann sieht die Website langweilig aus“. Das stimmt nicht. Moderne Barrierefreiheit kann gleichzeitig ästhetisch, funktional und effizient sein. Wer das Thema frühzeitig angeht, spart später viel Aufwand - und erreicht Menschen, die sonst außen vor bleiben.
Welche technischen Anforderungen sind relevant?
Markus: In Deutschland gelten die Vorgaben der BITV 2.0 als rechtliche Grundlage für digitale Barrierefreiheit. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt zusätzlich den European Accessibility Act (EAA) in nationales Recht um – und erweitert die Anforderungen.
Zusammen mit den Richtlinien der WCAG 2.2 (Stufe AA) ergeben sich technische Standards, die bereits heute als zukunftssicher für die Weiterentwicklung der EN 301 549 gelten.
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Wie kann man die Barrierefreiheit einer Software prüfen? Welche Verfahren und Tools empfiehlt ihr?
Andreas: Wir setzen auf eine Mischung aus automatisierten Tools und echtem Nutzerfeedback. Tools wie axe DevTools, WAVE oder Lighthouse helfen, erste Schwachstellen zu erkennen. Aber das reicht nicht aus. Wir testen zusätzlich manuell mit Screenreadern wie NVDA oder JAWS und die Bedienung per Tastatur. Und ganz wichtig: Wir beziehen Menschen ein, die auf barrierefreie Anwendungen angewiesen sind. Nur so erfahren wir, was im Alltag wirklich funktioniert.
Wie kann konkret USU Digital Consulting helfen?
Andreas: Wir begleiten unsere Kundinnen und Kunden ganzheitlich – vom ersten Check bis zur erfolgreichen Umsetzung. Wenn gewünscht auch bis zur Zertifizierung. Los geht’s mit einem Accessibility Audit: Wir schauen uns an, wo das Unternehmen aktuell steht und erkennen, wo es noch Lücken gibt. Darauf aufbauend entwickeln wir gemeinsam eine passgenaue Strategie, die sowohl die Anforderungen des BFSG erfüllt als auch zum Geschäftsmodell passt. Daraus entsteht ein konkreter Maßnahmenplan, den wir priorisieren und umsetzbar machen. Wenn es an die Technik geht, bringt unser Team jahrelange Erfahrung mit – besonders bei der Entwicklung und Optimierung barrierefreier Webanwendungen. Kurz gesagt: Wir nehmen unsere Kunden an die Hand und führen sie sicher durch den gesamten Prozess.
Welche Entwicklungen rund um Barrierefreiheit erwartet ihr in den nächsten Jahren? Wie können sich Unternehmen vorbereiten?
Markus: Barrierefreiheit wird ein ganz normaler Bestandteil von IT-Projekten werden – so wie Datenschutz oder Sicherheit heute. Wer jetzt beginnt, langfristig Expertise im Unternehmen aufzubauen und klare Prozesse zu schaffen, ist auf der sicheren Seite. Das BFSG ist der Anfang – aber die Reise geht weiter.
Welche Rolle spielt künstliche Intelligenz künftig bei der Umsetzung digitaler Barrierefreiheit?
Andreas: KI-Systeme können schon heute helfen, Barrieren automatisch zu erkennen – zum Beispiel im Rahmen von Nutzertests oder Analysen. Das macht Prüfprozesse deutlich effizienter. In Zukunft wird KI auch dabei unterstützen, Lösungsvorschläge zu entwickeln – etwa zur Optimierung von digitalen Inhalten oder Nutzerführung. Allerdings hängt das stark von der Verfügbarkeit hochwertiger Trainingsdaten ab. Und genau da steht das Thema digitale Barrierefreiheit noch am Anfang. Es bleibt also spannend, wie schnell sich die Modelle weiterentwickeln und in der Breite anwendbar werden.